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hints & tips // 2012.07.25 08:20:01 [hh]

Verbraucherschutz: so gehen Sie gegen unberechtigte Abbuchungen von Jesta Digital & Co vor

Sollten Sie unberechtigte Abbuchungen auf ihrer Mobilfunkrechnung finden (etwa "Leistungen von Jesta Digital GmbH"), dann erzählen wir Ihnen hier, was Sie konkret dagegen tun und wie Sie Ihr Geld wieder bekommen.

Sparen Sie sich den Weg über Hotlines oder E-Mail. Das kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Schreiben Sie ein Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen und fordern Sie dieses darin auf, unverzüglich die eingezogenen Gebühren zurück zu erstatten. Erwähnen Sie, daß Sie weder einen Vertrag abgeschlossen, noch Leistungen in Anspruch genommen haben. Drohen Sie nicht mit "rechtlichen Schritten", sondern ganz konkret mit einer Strafanzeige, etwa so:

Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos. Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig.

Sollten Sie bis zum ............ nicht reagieren, werde ich umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)"

Sammeln Sie alle Unterlagen und gehen Sie mit diesen nach Ablauf der Frist zur Polizei, um eine Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Sie können die Unterlagen zusätzlich an die Bundesnetzagentr schicken, die sich hoffentlich irgendwann grundsätzlich um dieses Problem kümmern wird.

Falls der Betrag über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden soll, schicken Sie umgehend ein Fax mit dieser Rechnung an Ihren Mobilfunk-Provider und widerrufen Sie diese Abbuchung:

"Ich widerrufe diese Abbuchung. Ich habe von diesem Unternehmen keine Leistungen bestellt oder erhalten."

Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit der Bezahlung von Leistungen Dritter bei Ihrem Mobilfunk-Provider deaktivieren lassen. Der einzige Nachteil ist, daß dann auch Handy-Bezahl-Services wie "Firstgate" dann nicht mehr funktionieren.

 

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